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Kfz Gutachten für Kaskoschäden

Auch bei den Kfz Gutachten für Kaskoschäden gibt es einige Punkte zu beachten. Bedenken Sie, dass es sich bei der Kaskoversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung handelt, die im Falle eines Unfalls die Schäden am eigenen Fahrzeug trägt. Außerdem gilt:

  • es gibt keinen Anspruch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit
  • es gibt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Teilkasko
  • die Kosten für das Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen werden nur getragen, wenn die Versicherung dem Gutachten zustimmt

Die Kaskoversicherung trägt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn ein Unfall vom Versicherten selbst verursacht wurde. Diese Ansprüche sind nicht mit den Schadenersatzansprüchen aus der Haftpflicht zu verwechseln. Die genauen vertraglichen Regelungen sind den Kaskobedingungen zu entnehmen, die auch als AKB bekannt sind. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Selbstbeteiligung in vertraglich vereinbarter Höhe zu tragen.

Die Kosten für das Kasko Gutachten

Grundsätzlich ist Ihre Kaskoversicherung nicht dazu verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu tragen. Sie müssen deshalb im Vorfeld abklären, ob die Kosten von Ihrer Versicherung getragen werden. Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu gerne und zeigen Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie eine solche Kostenübernahme trotzdem erhalten können.

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